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Die deutsche Sektion

Die deutsche Sektion, ein eingetragener Verein, hat über 900 Mitglieder, das entspricht etwa der Hälfte der in Deutschland lebenden „Ehemaligen“.

Die meisten heutigen Mitglieder sind noch geprägt von den Aufbaujahren der Gemeinschaft. Alle haben sich ihren Enthusiasmus für das geeinte Europa bewahrt. Die deutsche Sektion organisiert jedes Jahr in einer anderen Stadt die satzungsgemäße Generalversammlung für ihre Mitglieder, eingebettet in ein mehrtägiges Treffen mit Veranstaltungen und Ausflügen. Auf der Generalversammlung kommt auch ein Vertreter der Krankenkasse zu Wort, und im Allgemeinen gibt es auch die Möglichkeit persönlicher Gespräche mit ihm. Während des Jahres sorgen Newsletter und der DEUTSCHE SEKTIONSKURIER für die Unterrichtung der Mitglieder über für die Versorgung wichtige Ereignisse. Der ehrenamtlich tätige 7-köpfige Vorstand ist jederzeit über die angegebenen Kommunikationsmittel ansprechbar, auch für Nicht-Mitglieder. Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 40 €; knapp die Hälfte davon dient zur Finanzierung der Arbeit des internationalen Dachverbandes.

Der Vorstand

der deutschen Sektion für die Wahlperiode 2021 bis 2024

Präsident
Prof. Dr. Hendrik Fehr

Vizepräsidentin
Viola Groebner

Schatzmeister
Hans-Jürgen Schmehr

Schriftführer
Reinhold Hack

Irmgard Henzel

Eventmanagement
Irmgard Henzel

Mitgliederverwaltung
Marianne Maurer

Wolfgang Höfs

Die Ehrenmitglieder

der deutschen Sektion

Ehrenpräsident
Dr. Walter Eifler

Ehrenmitglied des Vorstandes
Irmgard Bering

Ehrenmitglied der Vereinigung
Gisa Elfert

Ehrenmitglied der Vereinigung
Dr. Hans-Werner Drawin
(† 01. April 2022)

Ehrenmitglied der Vereinigung
Rudi Jockschat

Ehrenmitglied der Vereinigung
Horst Paul Kutschera

 

Ehrenmitglied der Vereinigung
Horst Scheurer

Beamtenstatut

Sie finden hier das Beamtenstatut der Europäischen Union in seiner konsolidierten Fassung aus dem Jahr 2014.

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Unsere Satzung

Der Zusammenschluss der „Ehemaligen“ in der Bundesrepublik Deutschland geht auf das Jahr 1967 zurück. Die Deutsche Sektion verabschiedete, gemäß Artikel 4 der Satzung der A.I.A.C.E., am 15. Oktober 1991 auf ihrer Generalversammlung in Nürnberg eine erste eigene Satzung.

Sie wurde am 27. November 1991 unter der Registernummer VR 6238 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn eingetragen. Am 18. Oktober 2005 wurde auf der Generalversammlung in Würzburg eine Satzungsänderung beschlossen. Die geänderte Fassung wurde am 09. Dezember 2005 unter der Nummer 25116Nz in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen. Auf den Mitgliederversammlungen in Potsdam am 18. September 2013 und Mainz am 31. August 2021 wurde die Satzung erneut geändert. Den Wortlaut der letzten Neufassung finden Sie hier.

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